Versteigerungsbedingungen
Die Versteigerung geschieht in eigenem Namen für fremde Rechnung auf
Kommissionsbasis gegen sofortige Bezahlung in EURO an den Versteigerer und
ist öffentlich. Gesteigert wird um ca. 10%, jedoch um mindestens 5,- €,
von 500,- € aufwärts um mindestens 10,- €, von 1000,- € aufwärts um
mindestens 50,- €, über 10.000,- € um mindestens 500,- €. Der
Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund
vorliegt, zurückziehen.
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots kein
Überangebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab und
wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet das
Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, die sofort beim
Versteigerer vorzubringen sind, wird der Gegenstand in derselben Versteigerung
nochmals ausgeboten.
Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 28% zu entrichten, in dem die
Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. (Differenzbesteuerung).
Für Katalogpositionen, die mit *R gekennzeichnet sind, ist auf den Zuschlag ein
Aufgeld von 20%, auf den Rechnungsendbetrag die ermäßigte Mehrwertsteuer
von z. Z. 7% (bei Kennzeichnung ** 19%) zu entrichten. (Regelbesteuerung). Für bundesdeutsche
Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern, Graphik und Autographen
berechtigt sind, kann die Gesamtrechnung auf Wunsch wie bisher nach der
Regelbesteuerung ausgestellt werden. Von der Mehrwertsteuer befreit sind
Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d. h. außerhalb der EU) und - bei Angabe
ihrer USt.-Identifikations-Nr. bei Auftragserteilung als Nachweis der
Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung - auch an
Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, unter der Voraussetzung, daß sie
für gewerblichen Gebrauch einkaufen. Alle anderen Käufer aus EU-Ländern
unterliegen der Mehrwertsteuer. Ausländischen Käufern außerhalb der
Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer erstattet, wenn binnen vier Wochen
nach der Auktion der deutsche zollamtliche Ausfuhrnachweis erbracht wird. Bei
Versand durch uns gilt der Ausfuhrnachweis als gegeben.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst nach Zahlung
des vollen Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden mit der
Erteilung des Zuschlages auf den Ersteigerer über. Ersteigertes Auktionsgut
wird ausnahmslos nur nach erfolgter Bezahlung ausgeliefert. Bei
Nichterfüllung seiner Lieferpflicht kann der Versteigerer nur bis zur Höhe des
Zuschlagspreises - in keinem Fall jedoch für entgangenen Gewinn - in Anspruch
genommen werden. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle
daraus entstehenden Schäden, insbesondere für Zinsverlust. Der Versteigerer
kann in diesem Falle wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte
aus dem Zuschlag für verlustig erklären und den Kaufgegenstand auf Kosten des
Ersteigerers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Falle haftet der
Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
Zu einem Gebot wird er nicht zugelassen. Kommissionäre haften für die
Käufe ihrer Auftraggeber.
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Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der
Versteigerung zu den angesetzten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Der
Versteigerer ist bereit, zugeschlagene Nummern zurückzunehmen, wenn sich
herausstellt, daß gegenüber seinen Katalogangaben wesentliche Abweichungen
bestehen. Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von spätestens drei
Tagen nach Empfang der Sendung geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall
später als drei Wochen nach der Auktion. Zeitschriften und Serienwerke, die
bei der Katalogaufnahme den Zusatz "Ohne Rückgaberecht" tragen, sowie
Konvolute sind nicht bis ins einzelne kollationiert, und können deshalb in
keinem Fall zurückgenommen werden. Festgestellte Defekte sind in jedem Falle
angegeben. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Reklamation ist der Empfang
derselben in den Geschäftsräumen des Versteigerers maßgebend. Für die
Versteigerung erteilte Kaufaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt.
Sie sind stets schriftlich festzulegen. Aufträge unbekannter Kunden können nur
dann angenommen und ausgeführt werden, wenn ein entsprechender Scheck beiliegt
oder sonst Deckung nachgewiesen wird.
Eine Haftung für die Aufbewahrung ersteigerter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden. Da der Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt,
soll die gewünschte Versendungsart angegeben werden. Von uns zum Versand
gebrachte Objekte werden auf Kosten des Empfängers zum Rechnungsbetrag
versichert. Da sich erfahrungsgemäß unmittelbar nach der Auktion der Versand
der ersteigerten Stücke staut und verzögert, ist in jedem Falle anzuraten,
ersteigertes Auktionsgut entweder persönlich abzuholen oder durch Münchner
Beauftragte in Empfang nehmen und versenden zu lassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, ist München.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Die Vorschriften des
einheitlichen (internationalen) Kaufrechts und die Bestimmungen über Verkäufe
im Fernabsatz finden keine Anwendung. Vorstehende Bedingungen gelten
entsprechend auch für Nachverkäufe aus dem Versteigerungskatalog. Sollten eine
oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungs-Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt.
Felix J. H a r t u n g, Versteigerer
Katharina H a r t u n g, Auktionatorin
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